Am 22. November 2018 hat mich die Vereinigung zu einer Präsentation unter dem Titel „Der Traum vom Fliegen“ eingeladen. Das Interesse war groß, und erstmals bestand ein Vortragsabend aus zwei Teilen: der Präsentation im Casino der VeT und aus einem Ausflug zum Flughafen am Freitag, dem Tag darauf.
von K. Stefan Varga
Trotz des Namens war der Inhalt des Vortrages keinesfalls verträumt, sondern hatte eine sehr reale, juristische Basis. Das Ziel war, die rechtlichen Hintergründe des internationalen Luftverkehrs zu erklären und die Basis der vertraglichen und völkerrechtlichen Regeln zu beleuchten.
Es sieht zwar simpel aus, einfach ein Flugticket zu kaufen und einzusteigen – aber es ist beileibe nicht alles einfach und spielt sich oft sehr im Hintergrund und lange vor der tatsächlichen Reise ab, was einen Ferienflug, zB von Wien nach Palma oder eine Geschäftsreise von Linz nach Frankfurt überhaupt ermöglicht. Am Beginn stehen internationale, bilaterale und multilaterale, Verträge, die eingehalten werden müssen. So wird zB die Möglichkeit für eine Fluggesellschaft, eine bestimmte Strecke zu befliegen, in bilateralen, staatlichen Abkommen vorab definiert, sogar ohne dass es noch ein konkretes Interesse einer Fluggesellschaft gibt, eine bestimmte Strecke zu bedienen. Ganz im Gegenteil müssen sich die – meist privaten – Fluggesellschaften nach den gegebenen Möglichkeiten und den bestehenden Vereinbarungen richten.
Wird dann ein Flug durchgeführt, müssen sehr genaue Regeln eingehalten werden, damit die Flugsicherheit gewährleistet ist und es zu keinen Problemen kommt. Der Flugverkehr ist sicher die am besten und genauesten überwachte Verkehrssparte. Das ist auch gut so, denn die Gefahr von Flugunfällen ist immer gegeben. Das beginnt beim Bau eines Flugzeugs und geht über die Auswahl und Überwachung der Piloten bis zum Betrieb eines Jets.
Man stelle sich vor, wie viele Länder mit unterschiedlichen Kulturen, Sprachen, Maßeinheiten und letztlich Handhabung der verkehrstechnischen Probleme es gibt – und im Flugverkehr sind in den meisten Fällen mehrere davon, alleine bei einem einzigen Flug, betroffen (man nehme als Beispiel einen Flug von London nach Bangkok – wie viele Länder werden hier alleine überflogen? Es gäbe ein totales Chaos und wäre das Ende jeden internationalen Flugverkehrs, gäbe es hier nicht eine einzige Norm, die zu befolgen ist.
Die Basis dafür schaffen zwei internationale Organisationen, von denen eine (ICAO) eine Unterorganisation der UNO ist und die Regeln erstellt, die andere eine Interessensgemeinschaft der Flugindustrie an sich (IATA).
Es wurde über diese Regeln referiert, über die Basis der staatlichen Vereinbarungen und über Flugverkehr an sich. Es gab ausreichend Gelegenheit zu Fragen, die auch häufig genutzt wurde.
Aufgelockert wurde der Vortrag durch Fotos und zwei kurze Filme – einer zeigte wie salopp man in den USA manchmal Ansagen des Kapitäns an Bord handhabt, wohingegen der andere Film Landungen auf den 10 sicher extremsten Flughäfen der Welt zeigte – von St. Maarten in der karibischen See bis Nepal.
Auf besonderes Interesse gestoßen ist auch der Ausflug am Freitag zum Flughafen. K Varga organisierte eine Führung durch die Werft der Austrian Airlines, im Zuge derer sogar der Glücksfall war, dass der Austausch einer Turbine eines Airbus 320 ebenso beobachtet werden konnte wie der C-Check einer Boeing 767, wobei die Maschine fast komplett zerlegt und wieder zusammengesetzt wird.
Vorgesehen ist ein zweiter Vortrag von K. Varga zu einem, ebenso mit dem Flugverkehr verknüpften Thema, wieder an einem Donnerstag und auch wieder am Freitag darauf eine Besichtigung des Flugsicherheitszentrums und des Kontrollturmes am Flughafen. So wie es jetzt aussieht, wird der Vortrag voraussichtlich am 2. Mai und die Besichtigung am 3. Mai sein. Da die Sicherheitsmaßnahmen zur Besichtigung einer solch hochsensiblen Zone sehr hoch sind, ist die Besucherzahl streng limitiert und können Anmeldungen nur in der Reihenfolge des Einlangens und mit Bekanntgabe der persönlichen Daten angenommen werden.